Wie funktioniert das?
In einem ersten Gespräch können die Probleme in Ruhe und vertraulich angesprochen werden.
Je nach Vereinbarung können Eltern erst einmal alleine oder zusammen mit den Kindern zum Gespräch kommen. Jugendliche können auch ohne Eltern ein Erstgespräch vereinbaren.
Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse, die in der Praxis elektronisch eingelesen wird bzw. über die private Krankenversicherung per Rechnung.
Im Anschluss können in der Regel bis zu fünf weitere Vorgespräche bei Bedarf vereinbart werden.